Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgte in den vergangenen Monaten für viel Wirbel. Arbeitgeber sind verunsichert: was genau ändert sich und wie lassen sich die Regelungen am besten umsetzen?
In erster Linie ändert sich der Umfang der Dokumentation. Künftig müssen Arbeitgeber ihren MitarbeiterInnen die Möglichkeit bieten, sämtliche Arbeitszeiten zu dokumentieren.
Das geht das z.B. über Stechuhren, in denen die Mitarbeitenden ein- und ausstempeln.
Doch auch im Homeoffice ist die Zeiterfassung Pflicht. Hier ist die Einführung eines digitalen Zeiterfassungssystems sinnvoll, mit dem Arbeits- und Pausenzeiten innerhalb von Sekunden minutengenau erfassten werden können.
Digitale Zeiterfassungssysteme bringen für Unternehmen viele Vorteile: schlankere und automatisierte Prozesse entlasten die Personalverantwortlichen und sorgen für höhere Effizienz. So können sich die Verantwortlichen wieder mehr auf die Planung und Steuerung konzentrieren.
Doch auch für Arbeitnehmer bietet eine moderne Softwarelösung einen großen Mehrwert: sie können die wichtigsten Informationen in einem Employee Self Service (ESS) eigenständig und auf einen Blick erfassen. Außerdem können z.B. digitale Anträge für Urlaub oder Gleitzeit von den Mitarbeitern in einer intuitiven Oberfläche gestellt werden und anschließend einen ein- oder mehrstufigen Freigabeprozess durchlaufen.